Legasthenie
Legasthenie was ist das überhaupt?
Legasthenie ist eine resistente Störung (Sprachentwicklungsstörung), deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist. Mit einer präzisen Diagnostik, einer klaren Lernstrategie und einem einfühlsamen Unterrichtsstil können Legastheniker ihre Schwierigkeiten Schritt für Schritt überwinden.
Was zeichnet einen Legastheniker aus?
Als Legastheniker bezeichnet man allgemein Menschen, die überdurchschnittliche Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder der Schriftsprache haben, obwohl sie über eine “normale” Intelligenz verfügen. In den meisten Fällen haben die betroffenen Schüler nicht nur mit dem Schreiben große Probleme, sondern bauen auch gegen das Lesen eine Abneigung auf, da es ihnen sehr schwer fällt. Im Laufe der Schulzeit wirkt sich die Legasthenie auf fast alle schulischen Bereiche (andere Fächer) aus, weil das Lesen und Schreiben zentraler Bestandteil aller Fächer ist.
Wie und wann wird Legasthenie festgestellt?
Legasthenie wird in der Regel während der Grundschulzeit festgestellt. Es gibt einen Test, der schon im Vorschulalter auf eine Legasthenie Hinweise gibt – das Bielefelder Screening. Ab der ersten Klasse erzielt man mit der Hamburger Schreibprobe gute Einsichten in den Schriftsprachen- und Entwicklungsstand der Grundschüler. Besonders förderbedürftige Kinder werden hiermit gut erkannt. Die Schulen, bzw. die Lehrkräfte sind verpflichtet, den besonderen Förderbedarf der Kinder per Klassenkonferenz festzustellen und ihnen Fördermaßnahmen anzubieten. Dieser Förderunterricht muss dokumentiert werden, und nach Absprache mit den Eltern wird die Rechtschreibnote vorerst ausgesetzt. Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen zum Umgang mit der Lese- Rechtschreibschwäche. In vielen Ländern haben die Betroffenen ein Recht auf Nachteilsausgleich in Form von z.B. Notenschutz oder Zeitzugaben. Leider passiert es immer wieder, dass Legastheniker zu spät oder gar nicht erkannt werden.
Wer übernimmt die Kosten der Förderung?
Ist eine legasthene Störung sehr ausgeprägt, so dass eine eine drohende seelische Behinderung befürchtet werden muss, wird eine außerschulische, individuelle Förderung und Therapie notwendig. Mit einer fachärztlichen Diagnose und einer differenzierten Stellungnahme des/der zuständigen Lehrers/Lehrerin können die Erziehungsberechtigten versuchen, die Kosten für eine Legasthenietherapie beim örtlichen Jugendamt nach den Richtlinien des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über den § 35a erstattet zu bekommen. Es bestehen jedoch gezielte Bestrebungen, die Möglichkeit zu streichen, da die Kommunen dadurch finanziell hoch belastet sind.
Ein neues Urteil in Hessen entlässt die Jugendämter jedoch nicht aus der Verantwortung. Krankenkassen übernehmen in der Regel leider keine Kosten.
Kinesiologische Lernförderung in der Legasthenietherapie
Eine Lerntherapie stellt das legasthene Kind in den Mittelpunkt der Förderung und arbeitet mit dessen positiven Anlagen. Zuerst wird das Lernprofil eines Schülers ausgetestet, danach richtet sich jedes weitere Fortgehen. Die Therapie erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und bezieht Lehrer/innen und Eltern regelmäßig in die Therapie und die Entwicklung des Schülers ein. In unserem Konzept unserer Institution (Pro Leichtes Lernen) wird anfangs einzeln gearbeitet, später auch in kleinen Gruppen von bis zu drei Kindern, im Durchschnitt mit 1 bis 2 Stunden pro Woche. Das wird individuell mit Hilfe der Kinesiologie ausgetestet. Das verwendete Fördermaterial richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder. Auf eine Stärkung von Selbstbewusstsein und Motivation der Schüler wird hier sehr viel Wert gelegt.